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Pressemitteilung

ÖDP Hessen: Startförderung vom Land löst Problem der Hebammen-Versicherung nicht !

Viele Versprechen - Keine Verbesserungen - Problem grundsätzlich nicht gelöst.

Hebammen und Geburtshelfer sind ein elementarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems in der Geburtshilfe. (Foto: Hannah Barata, www.pexels.com)

Die ÖDP Hessen hat in den letzten 10 Jahren häufig auf die teils katastrophale Situation der freien Hebammen, der Versorgung im ländlichen Raum, sowie der politischen Entwicklung informiert. Trotz der vielen Versprechen der vorangegangenen schwarz-grünen Regierung, konnten keine Verbesserungen für die ca. 1500 freiberuflichen hessischen Hebammen verzeichnet werden. Mit der jetzt von der schwarz-roten Regierungskoalition beschlossenen Startförderung für die Ansiedlung von freien Hebammen erfolgt ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, das Problem ist damit jedoch bei weitem nicht gelöst.

Um freiberuflichen Hebammen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern, gibt es ab August eine finanzielle Förderung durch das Land.  Die sogenannte Niederlassungsförderung beträgt auf Antrag bis zu 5.000 Euro, wenn die Hebamme erstmalig ihre berufliche Tätigkeit aufnimmt oder nach längerer Zeit die Tätigkeit wieder aufnimmt.  Bis zu 10.000 Euro gibt es für Hebammen, die ein  Geburtshaus gründen oder in einem bestehenden Geburtshaus mehr Leistungen anbieten wollen. Im Gegenzug müssen sich die Förderempfänger dazu verpflichten, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und das mindestens 2 Jahre lang. Bei Nicht-Einhaltung muss alles zurückgezahlt werden.

Das klingt eigentlich richtig gut, doch löst diese Förderung das Hauptproblem der Hebammen: Die obligatorische Versicherung?

Versicherungsproblem nicht gelöst

Die Berufshaftpflichtversicherung muss jedoch weiterhin durch die freiberuflichen Hebammen getragen werden. Die Höhe der Versicherung variiert je nach Leistung, die durch die Hebammen angeboten werden. Hebamme, die außerklinische Geburtshilfe anbieten oder als Beleghebamme in einer Klinik arbeiten, müssen aufgrund des hohen Risikos jährlich bis zu 14.000 Euro bezahlen, wovon nur ein Teil über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden kann. Nicht verständlich ist auch die Tatsache, dass die Hebammen für die Versicherung in Vorleistung gehen müssen. Logisch, dass bundesweit nur rund ein Viertel der Hebammen außerklinische Geburtshilfe leistet.

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet für abzurechnende Leistungen nur Pauschalbeträge zwischen 8 Euro für eine Beratung in der Schwangerschaft und knapp 40 Euro für einen Hausbesuch im Wochenbett, unabhängig davon wie lange ein Besuch dauert.

Hebammen sind und bleiben Mangelware!

Im ländlichen Raum schließen immer mehr Kliniken die Geburtsstationen, wie zum Beispiel vor kurzem im mittelhessischen Dillenburg. Werdende Mütter müssen nun bis zu 40 Minuten Zeit zum Erreichen einer Geburtsstation einplanen. Umso wichtiger ist die Versorgung mit freiberuflichen Hebammen, die die Versorgung übernehmen können. Daher rät die ÖDP Hessen den Kommunen im ländlichen Raum, in die Bresche zu springen und durch Versicherungskostenübernahme die Hebammen zu unterstützen und somit eine lokale Versorgung zu ermöglichen. „Auch wenn viele Kommunen ein wirtschaftliches attraktives Umfeld haben: Ein harter Standortvorteil für Kommunen ist eine gute, vorausschauende medizinische Versorgung. Hierzu gehört auch die medizinische Vorsorge und Betreuung rund um die Geburt. Wir raten daher den Kommunen, die freiberuflichen Hebammen direkt zu unterstützen und die Versicherungskosten zu übernehmen“, so Frank Deworetzki, der im Herborner Stadtparlament die Interessen der ÖDP vertritt.

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Für die ÖDP Hessen: Frank Deworetzki, Herborn

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