Pressemitteilung
ödp Hessen fordert Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes
Der Landesverband Hessen der ödp fordert anläßlich des erfolgreichen bayrischen Volksentscheids des ödp-Landesverbands Bayern die Regierung Koch dazu auf, das hessische Nichtraucherschutzgesetz zu verschärfen.
So muß z.B. das Rauchen auch in Einraumkneipen, Bars, Diskotheken sowie Bier-, Wein- und Festzelten und entsprechend den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts auch in Nebenräumen von Mehrraumgaststätten ohne Ausnahmen verboten werden. Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder sind erheblich. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen von mehr als mit 3.300 Tabakrauch assoziierten Todesfällen in Deutschland pro Jahr von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 %. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die sich während des Rauchens an den Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben. Durch gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, in Bereichen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, in Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen, im Bildungsbereich sowie in Gaststätten einschließlich der Diskotheken müssen Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauch wirksam geschützt werden. Freiwillige Maßnahmen können keinen mit gesetzlichen Rauchverboten vergleichbaren Nichtraucherschutz gewährleisten. So genannte technische Lösungen sind wenig praktikabel und mit einem hohen Wartungs- und damit Kontrollaufwand verbunden. Sie wirken zudem wettbewerbsverzerrend. Der Grundsatz „Leben und leben lassen“ gilt auch für Kinder in einem Volksfestzelt, Bedienungen in verrauchten Lokalen, Sportler bei Vereinsfeiern und für alle Nichtraucher.