Pressemitteilung
ÖDP Hessen fordert: Keine politische Führung für das hessische LKA
Bundesweit einmaliger Vorgang verstößt gegen die hessische Verfassung
Das Grundgesetz der Bundesrepublik teilt die Macht des Staates in Legislative (Parlament), Judikative (Gerichte) und Exekutive (Polizei). Für alle Säulen gilt: Sie sind unabhängig voneinander. Kaum zu glauben: Die schwarz-grüne Landesregierung will, dass erstmals ein politischer Beamter an die Spitze des Landeskriminalamts gesetzt wird. Ein bis dato einmaliger Vorgang und ein eklatanter Verstoß gegen die hessische Verfassung.
Was war geschehen: Nach dem Ausscheiden von LKA-Präsidentin Sabine Thurau besetzt Innenminister Peter Beuth (CDU) die Spitze des Landeskriminalamts erst einmal kommissarisch mit dem bisherigen Landespolizei-Vizepräsidenten Andreas Röhrig zum kommissarischen Leiter des LKA. Wenn Röhrig das Amt in naher Zukunft abgibt, dürfte erstmals in Hessen eine politische Beamtin oder ein politischer Beamter folgen. Das wird jedoch nicht Innenminister Beuth sein.
Die ÖDP Hessen vertritt die Auffassung, dass die neue Regelung bewusst und gewollt indirekte politische Abhängigkeiten schafft. Nicht das Wohlgefallen oder die Parteizugehörigkeit sondern die Bewerberqualifikation muss für die Besetzung der Stelle entscheidend sein.
Warum das Vorgehen von schwarz-grün so gefährlich? Ein politischer Beamter kann jederzeit von der Landesregierung in den Ruhestand geschickt werden. Kritisches Verhalten und Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung werden durch politische Abhängigkeit und Wohlgefallen ersetzt.
Die ÖDP Hessen betont, dass in der Vergangenheit immer starke Persönlichkeiten an der Spitze des HLKA standen, die unabhängig von politischen Präferenzen ernannt wurde. Ihre Qualifikation bestand in herausragender kriminalistischer Arbeit. So war und ist bis jetzt noch gewährleistet, dass das LKA unabhängig von tagespolitischen Einflüssen agieren konnte.
„Aus unserer Sicht stellt die Vorgehensweise der schwarz-grünen Landesregierung einen massiven Verstoß gegen die hessische Landesverfassung dar. Wir begrüßen daher die seitens der parlamentarischen als auch der außerparlamentarischen Opposition angekündigten Klagen vom hessischen Verfassungsgericht. Es kann nicht sein, dass CDU und Grüne andere Staaten, wie zum Beispiel Polen dafür kritisieren, dass die dortige Regierung Einfluss auf die Judikative und Exekutive nimmt, im gleichen Atemzug die Unabhängigkeit des Hessischen LKAs durch das Einsetzen von Politik-Beamten ausgehöhlt wird“, so Frank Deworetzki, ehem. Direktkandidat im Wahlkreis 16.
„Der NSU-Skandal, bei dem viele Fragen immer noch nicht beantwortet wurden, der Besetzung von Spitzenämtern in seiner Behörde und nun auch noch ein eklatanter Bruch der hessischen Verfassung: Das kann so nicht weitergehen. Herr Minister Beuth sollte die Verantwortung für diese Fehlentwicklungen übernehmen und Platz für einen Neuanfang unter Einhaltung des Grundgesetzes machen. Es wird Zeit, dass er sein Amt aufgibt“, fügt Deworetzki hinzu.
Die ÖDP Hessen setzt sich für eine Stärkung der Demokratie unter Einhaltung der hessischen Verfassung ein. Wenn Sie Interesse an unserem Programm haben oder weiterführende Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns:
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