Pressemitteilung
Hessisches Klimaschutzgesetzes bleibt selbst nach Greenwashing kohlrabenschwarz!
Vernichtende Kritik durch Umweltschutzverbände und ÖDP
Die schwarz-grüne Regierungskoalition hat vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Ziel die schrittweise Senkung der Treibhausgasemissionen in Hessen bis 2045 auf null zu bringen. Die Bewertung des Gesetzentwurfes durch Umweltverbände, wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH), fällt jedoch sehr ernüchternd aus. Die hessischen Klimaziele liegen weit hinter denen der EU sowie der Bundesregierung.
Was sind die Kritikpunkte an dem schwarz-grünen Gesetzentwurf?
Emissionen sollen verlagert, jedoch nicht vermindert werden.
Minderungsziele sollen erst wesentlich später erreicht werden
Keine verbindliche Aussagen zu Zielen
Termin zur Erstellung des Klimaplans ist nicht festgelegt
Überprüfung der Ergebnisse und Anpassung des Klimaplans alle 5 Jahre
Gut klingende jedoch inhaltliche enttäuschende Aussagen
Warum ist der Gesetzentwurf so schwach?
Schauen wir in die Details: Hessen könnte seinen gesamten Strombedarf auch noch nach 2045 aus fossilen Quellen decken, da das Landesgesetz direkt an den Landesgrenzen halt macht. Soll heißen: Wenn die Kohlekraftwerke nicht in Hessen stehen und der Strom nach Hessen importiert wird, ist das laut dem hessischen Gesetzentwurf gut und dient dem Erfüllen der Klimaziele, da die Emissionen nicht in die Klimabetrachtung miteinbezogen werden. Obwohl die Energiebilanz negativ ist und Strom importiert wird, kann Hessen sich nach dem Gesetzentwurf klimaneutral nennen und alle im Gesetz genannten Ziele einhalten. Um es ganz ehrlich zu sagen: Der hessische Gesetzentwurf ist sogar noch schlechter und unverbindlicher als die Ziele im Koalitionsprogramm der rot-gelb-grünen Bundesregierung, die selbst die notwendigen und verpflichteten Klimaschutzziele nicht erreichen.
Was lernen wir daraus?
Wir lernen, dass die hessische Landesregierung es noch immer nicht verstanden hat, integral und klimaneutral zu denken. Die fehlende Verbindlichkeit erweckt durchweg den Eindruck, dass die Landesregierung ein Handeln nur vortäuschen möchte. Die Wähler: innen, im Besonderen die von B90/Grüne, werden ein weiteres Mal durch die grün-schwarze Landesregierung bestraft.
Gab es da nicht schon mal etwas?
Ja, da gibt es etwas. Schauen wir uns den Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung an. Dort sind die Klimaziele wesentlich schärfer und präziser formuliert. Der hessische Entwurf ist jedoch eine billige Kopie, aus dem die essentiellen Aussagen und Aufgaben des Bundes-Papiers gestrichen wurden. Wir als ÖDP Hessen teilen die Meinung der Deutschen Umwelthilfe. Diese bewertet den Gesetzentwurf wie folgt. „Der hessische Entwurf kopiert in wesentlichen Teilen das Klimaschutzgesetz des Bundes, streicht aber gerade diejenigen Instrumente zusammen, die im Klimaschutzgesetz des Bundes wichtig sind.“
Fazit: Mit dem Klimaschutzgesetz-Entwurf der schwarz-grünen Landesregierung ist es nicht mehr möglich, die Bundes- und EU-Klimaziele für das Jahr 2030, eine 65%-Reduktion der Emission, zu erreichen. Ein weiteres Mal zeigen die hessischen Grünen, dass es ihnen nicht um den Umweltschutz und die Durchsetzung verbindlicher Klimaziele geht, sondern um den puren Machterhalt.
Wir empfehlen:
Im Herbst 2023 findet die nächste Landtagswahl statt. Geben Sie dem Umwelt- und dem Naturschutz eine Stimme und unterstützen Sie die ÖDP Hessen bei ihrem Antritt. Die ÖDP Hessen wird am 24. September 2022 die Landesliste zur Landtagswahl 2023 aufstellen. Wir als Landesverband Hessen freuen uns sehr, wenn Sie uns anschließend mittel Unterstützungsunterschrift einen Wahlantritt ermöglichen und dafür sorgen, dass in Hessen eine ökologische Alternative wählbar ist. Auch würden wir uns sehr über Ihre aktive Mitarbeit freuen. Gemeinsam sind wir stärker. Aktiv werden!
V.i.S.d.P.: Frank Deworetzki, Herborn