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Pressemitteilung

Hessen hat das schlechteste „Informationsfreiheitsgesetz“

ÖDP fordert bessere und schnellere Auskunft für Hessische Bürger*innen

Erinnern Sie sich noch an das Koalitionsprogramm von CDU und B90/Grüne: Von Bürgernähe und offener Verwaltung ist da die Rede. Doch nun haben wir es amtlich: Hessen hat deutschlandweit das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz. Nein, das ist nicht das sicherlich glaubwürdige Urteil der ÖDP Hessen sondern es ist das Urteil des Transparenzregisters 2021, ein bundesweiter Vergleich der Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze durch den Verein „Mehr Demokratie“ sowie die „Open Knowledge Foundation Deutschland“.

Im Vergleich aller Bundesländer landet Hessen auf dem letzten Platz der Bundesländer mit „Informationsfreiheitsgesetz“. Noch weniger transparent arbeiten den Ergebnissen der Studie zufolge nur die Behörden in Bayern, Sachsen und Niedersachsen. Der Grund: Dort gibt es kein Gesetz, das Bürgern ein Recht auf Informationen ermöglicht.

Der Studie zufolge gewähren die hessischen Behörden ihren Bürgern viel zu wenig Einblick in das, was sie so planen und entscheiden. Dabei zeige ein Blick ins Nachbarland Rheinland-Pfalz, wie der Informationszugang zeitgemäß und niedrigschwellig ausgestaltet sein kann.

Untersucht wurden Kriterien, wie „Auskunftspflichten“, „Informationsrechte“, oder ob den Auskunftsanfragenden Gebühren berechnet werden.

Die Kritik der ÖDP Hessen am hessischen Informationsfreiheitsgesetz von 2018 ist nicht neu. Schon vor Verabschiedung haben wir darauf hingewiesen, dass Bürgernähe nur durch Transparenz und aktive Bürgerbeteiligung gewährleistet werden kann. Die Kommunen sind die Orte an dem Bürger einen besonderen Bedarf an Informationen und Mitbestimmung haben. Warum gerade diese Ebene vom Anspruch auf Informationszugang ausgenommen wurde, ist ein absoluter Skandal“, erläutert Frank Deworetzki, der seit 2001 in der hessischen Kommunalpolitik aktiv ist.

In Rheinland-Pfalz sind Informationen proaktiv online auf einer Transparenzplattform zu veröffentlichen. In Hessen kann von Pro-Aktivität keine Rede sein. Hier ist der Informationssuchende darauf angewiesen, den Zugang zu Informationen formal zu beantragen. „Es darf und kann nicht akzeptiert werden, dass der Zugang zu den wenigen Informationen, die per Gesetz eingesehen werden können, so reglementiert wird. Dieser Zustand ist nicht mehr zeitgemäß und ist eine Bevormundung der hessischen Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern die hessische Landesregierung auf, wirksame Regelungen, wie etwa die in Rheinland-Pfalz, zu übernehmen und das „Informationsfreiheitgesetz“ aus der Einzelhaft zu entlassen“ ergänzt Deworetzki.

Aktive Bürgerbeteiligung ist einer der Säulen des Grundsatzprogramms der ÖDP. Wenn Sie mehr Informationen über aktive Bürgerbeteiligung erhalten möchten, dann kontaktieren Sie uns auf unserer Homepage www.oedp-hessen.de oder per Email an info@oedp-hessen.de

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