Pressemitteilung
Grüne Atomlobby um Priska Hinz will radioaktiven Abfall auf Büttelborner Bauschuttdeponie endlagern
Die ÖDP Hessen unterstützt den Widerstand in der Gemeinde
So etwas hätte zu "Atomkraft-nein-danke"-Zeiten mal jemand voraussagen sollen... der wäre, um es positiv zu formulieren, für verrückt erklärt worden! Eine grüne Ministerin erklärt radioaktiven Bauschutt für unbedenklich und will diesen in einer Bauschuttdeponie einlagern.
Um was geht es?
Beim Rückbau des Atomkraftwerks Biblis fallen 10.000 Tonnen schwach radioaktiven freigemessenen Bauschutts an, die nach dem Willen der Hessischen Umweltministerin Hinz unter anderem auch in Büttelborn eingelagert werden soll.
Freigemessen – das bedeutet?
Freigemessen bedeutet, dass das Abbauunternehmen die Grenzwerke der radioaktiven Belastung überprüft und die Abfälle beim Unterschreiten des Grenzwertes zur Einlagerung freigeben. Und das ist auch der erste Kritikpunkt, da nicht eine öffentliche Behörde sondern das Bauunternehmen selbst entscheidet, ob eine Gefährdung ausgeht. Abfälle gelten dann als freigemessen, wenn von ihnen eine Belastung von maximal 10 Mikrosievert im Kalenderjahr pro Einzelperson in der Bevölkerung ausgeht. Laut dem Bundesministerium für Umwelt liegt die durchschnittliche Strahlenbelastung in Deutschland durchschnittlich bei 2.400 Mikrosievert im Jahr. Ein Nordatlantikflug wird mit rund 100 Mikrosievert angegeben, eine Röntgenaufnahme mit rund 100 bis 1.000 Mikrosievert.
Freigemessen ist nicht gleich ungefährlich!
Der Deutsche Ärztetag hat hierzu eine ganz klare Feststellung getroffen: „Durch die sogenannte „Freimessung“ gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Als Ärzte weisen wir darauf hin, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierter Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können. (120. Deutscher Ärztetag 23.-26.05.2017 TOP Ib)
Während der mittel- und leicht-radioaktive Abfall im Zwischenlager Biblis eingelagert werden muss, kann, rechtlich gesehen, der Bauschuttanteil des freigemessenen Abfalls auf einer normalen Bauschutt- und Erddeponie beseitigt werden.
Trotz der in der Wissenschaft höchst umstrittenen Risikobewertung übernimmt nun die Hessische Ministerin Hinz kurzerhand die Argumentation der Atom-Lobby - laut ihr ist die Radioaktivität dieser Abfälle „so gering, dass sie entsprechend den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung spezifisch freigegeben und nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wie regulärer Abfall auf einer Deponie entsorgt werden können“.
Die Auffassung teilen wir nicht“, erläutert Yasmin Finkbohner, die selber lange Zeit in Büttelborn lebte. „Der Deutsche Städtetag hat schon im Jahr 2017 auf die Gefährlichkeit des radioaktiven Bauschuttes hingewiesen. Auch leicht radioaktives Material stellt ein Risiko dar, welches mit der eingelagerten Menge sich aufsummiert und zu einer latenten Gefahr für die Bevölkerung entwickelt. Gerade einer grünen Ministerin müsste solche leicht zu erschließenden und verständlichen Zusammenhänge kennen“.
Für den Fall, dass die Deponie Büttelborn (Groß-Gerau) den Schutt aufnehmen soll, unterstützt die ÖDP Hessen die Bürgerinitiative „ Büttelborn 21“. „Wir begrüßen es, dass sich Widerstand vor Ort bildet und bereit ist, bis zur höchsten Instanz klagen zu wollen. Wir verstehen die Sorgen der Anwohner und wollen die Gesundheit unserer Mitbürger schützen, indem wir jegliche Endlagerung von Atomabfällen in Büttelborn ablehnen." Hierzu kündigt Finkbohner an, dass auf dem nächsten Landesparteitag, der am 12.02.22 stattfinden wird, eine Resolution zu diesem Thema verabschiedet.
Die ÖDP Hessen setzt sich seit ihrer Gründung konsequent für den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung ein und ist fester Bestandteil der Anti-Atom-Bewegung. Gerne informieren wir Sie über unser Programm, das auf unserer Homepage www.oedp.de sowie www.oedp-hessen.de für Sie bereitsteht.